Softwarepatent alias GebrauchsmusterschutzViel zuviel Einkommen im Jahr 2000. Als letzte Hoffnung den Gewinn zu verringern taucht der Forschungsfreibetrag auf. Eine Idee aus dem Jahr 1998 soll geschützt werden.In Österreich gibt es 2002 kein richtiges Softwarepatent. Aber man kann Algorithmen einer Software mit einem Gebrauchsmusterschtuz schützen. Neben dem erteilten Gebrauchsmusterschutz ist zur steuerlichen Anerkennung eines Forschungsfreibetrags auch noch eine Bestätigung vom Wirtschaftsministerium erforderlich über die wirtschaftliche Nützlichkeit der Erfindung.
So Freibeträge erscheinen auf den ersten Blick Super, aber der Teufel steckt im Detail. 1998 bei einem Familienausflug in Rumänien hatte ich die Idee, Wörter in den verschiedensten Varianten falsch zu schreiben. Der Einfall kam, als ich bei der Gestaltung einer Webseite über Reisen in Nepal und Tibet feststellen musste, dass ich mir die hochkomplizierten Ortsnamen nicht einmal von der Papiervorlage bis zum Bildschirm merken konnte. Großartig, aber 1998 war mein Einkommen noch so gering, dass man wirklich keinen Gedanken an einen Forschungsfreibetrag verschwenden musste. Damit ist schon das erste Problem mit dem Forschungsfreibetrag beschrieben: eine neugegründete innovative Firma macht in dem Jahr wo in die Forschung investiert wird bestimmt keine großen Gewinne. Die Gewinne aufgrund der Forschung kommen erst in den Folgejahren.
Also zwingt das Gesetz zum Märchenerzählen. Ich habe die Algorithmen für das vereinfachte Beschlagworten von Webseiten nicht 1998 entwickelt, sondern im Jahr 2000, weil da war der Gewinn zum erstenmal recht hoch. |